Gewalt darf an unseren Schulen keinen Platz haben

17. Juni 2019

Die Landesregierung hat einen Aktionsplan gegen Gewalt und Diskriminierung an Schulen vorgestellt. Mit den darin enthaltenen Maßnahmen will das Schulministerium die Präventionsarbeit der Schulen unterstützen und die Bedingungen für ein respektvolles Miteinander verbessern. In unseren Schulen kommen Kinder und Jugendliche täglich zusammen, um zu lernen und die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft zu schaffen. Dies gelingt nur in einem sicheren Umfeld. Gewalt und Diskriminierung haben an unseren Schulen keinen Platz. Deshalb will das Land die Schulen noch besser bei ihrer Präventionsarbeit unterstützen.

Im Mittelpunkt des Aktionsplans „Für Demokratie und Respekt – Entschieden gegen Diskriminierung und Gewalt“ steht ein deutlicher Ausbau der schulpsychologischen Dienste: Zum 1. August 2019 stellt ihnen das Land insgesamt 54 Stellen zusätzlich für Beratungslehrkräfte oder sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung. Gemeinsam mit der Schulaufsicht sollen sie den Schulen vor allem bei der Gewalt- und Extremismusprävention beratend zur Seite stehen. 100 weitere Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sollen folgen, um den Kinderschutz zu stärken. Diese Stellen sollen vor allem dazu dienen, Hinweisen und konkreten Verdachtsfällen aus den Schulen nachzugehen. Acht zusätzliche Stellen für die Schulpsychologie hat das Land dafür in diesem Jahr bereits kurzfristig eingerichtet. Damit hat diese Landesregierung das schulpsychologische Engagement des Landes nahezu verdoppelt.

Darüber hinaus plant das Schulministerium erstmals wissenschaftliche Forschungsaufträge zu vergeben, um vor allem die Ursachen von Gewalt im schulischen Kontext systematisch zu erfassen. Die so gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu dienen, die schulische Prävention künftig noch zielgerichteter anzulegen. Ziel ist, dass alle Schulen bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer Präventionskonzepte künftig einem ganzheitlichen Ansatz folgen und bestehende Maßnahmen in einem Gesamtkonzept bündeln.

Im Jahr 2020 erhalten alle Schulen den aktualisierten und erweiterten Notfallordner „Hinsehen und Handeln“ in digitaler und gedruckter Form mit umfangreichen Handlungsempfehlungen für den Umgang mit verschiedensten Krisen- und Notfallsituationen im schulischen Kontext. Darüber hinaus werden Meldewege und die Erfassung von Straftaten an Schulen auf Grundlage eines Erlasses neu geregelt. Dabei prüft die Landesregierung auch eine erweiterte Meldepflicht, etwa für antisemitische Straftaten.