Stadt Krefeld erhält auch 2021 mehr Geld vom Land

2. November 2020

Die Kommunen in NRW bekommen laut der aktuell vorläufigen Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes Nordrhein-Westfalen erneut Zuweisungen in Rekordhöhe. Die nordrhein-westfälische Ministerin für den Bereich Kommunales Ina Scharrenbach sagte dazu: „Um die Kommunen des Landes neben krisenbedingten Mehrausgaben und Ausfällen bei eigenen originären Einnahmen vor Einbußen im kommunalen Finanzausgleich zu bewahren, soll das Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 auf rund 13,573 Milliarden Euro festgesetzt werden.“

 

Dazu erläutern die Krefelder Landtagsabgeordneten Britta Oellers und Marc Blondin: „Auch die Stadt Krefeld erhält im kommenden Jahr finanzielle Mittel vom Land und profitiert von den erhöhten Zuweisungen. Für den städtischen Haushalt beträgt der Zuwachs voraussichtlich knapp 21 Millionen Euro im Vergleich zu 2020. Während die Stadt in 2020 noch rund 175 Mio. Euro erhielt, sind es für 2021 voraussichtlich rund 196 Mio. Euro.

 

Die Zahlen errechnen sich aus der jeweiligen eigenen Steuerkraft der Städte und Gemeinden im Vorjahreszeitraum und stellen einen Ausgleich durch Landesanteile am Steueraufkommen dar. Haben die Kommunen in der Vergangenheit hohe eigene Steuereinnahmen gehabt, so sinkt die Zuweisung des Landes, gab es Steuereinbrüche bei einzelnen Städten, dann steigen dort die Zuweisungen für das Folgejahr. In den Zahlen sind auch die Pauschalen etwa für die Schul- und Sportförderung enthalten.

 

Hintergrund – Eckpunkte zur Gemeindefinanzierung 2021:

 

  • Das GFG erfährt vor diesem Hintergrund eine Aufstockung aus dem NRW-Rettungsschirm in Höhe von rd. 928 Mio. EUR, um auf diese Weise nicht nur keinen Rückgang, sondern eine weiterhin positive Entwicklung der Gemeindefinanzierung zu gewährleisten.

 

  • Hinsichtlich der Verteilung der Finanzzuweisungen werden im GFG 2021 die Regelungen des GFG 2020 für die aus den Grunddaten zu entwickelnden Bedarfsparameter (Gewichtungsfaktoren der Nebenansätze, Hauptansatzstaffel) beibehalten.

 

  • Die Aufwands- und Unterhaltungspauschale wird von 130 Millionen Euro um 10 Millionen Euro auf 140 Millionen Euro aufgestockt.

 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://mhkbg.nrw/ministerin-scharrenbach-landesregierung-nordrhein-westfalen-sichert-kommunalfinanzen-fuer-2021-0