Förderung Übungsarbeit: Antragsstellung noch bis 31.05. möglich

Die Landesregierung stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Zielsetzung der Maßnahme ist die finanzielle Unterstützung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern in Sportvereinen, die vorrangig in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Nachwuchsförderung tätig sind.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Sie müssen über anerkannte Übungsleiterinnen und Übungsleiter verfügen, die noch nicht vom Verein vergütet werden. Sie müssen mit Ausnahme der Ferienzeiten ganzjährig Übungsgruppen von normalerweise 15 Teilnehmenden anbieten.

Die Antragsstellung ist noch bis zum 31.05. über das Online-Förderportal des Landessportbundes NRW möglich (https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite).

Die Zuwendung wird am 15. Oktober des Antragsjahres ohne Anforderung in einem Betrag ausgezahlt.

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