Ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft

25. Juli 2018

Der Landtag hat die landesrechtlichen Regelungen zum Bundesteilhabegesetz verabschiedet. Die Umsetzung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Mit dem Gesetz wird nach einer langen Diskussion nun endlich Klarheit für die Betroffenen geschaffen und tatsächliche Partizipation und Teilhabe auf Augenhöhe ermöglicht.

Die landesrechtlichen Regelungen sorgen durch die Bündelung der Zuständigkeiten bei den großen Landschaftsverbänden für eine Einheitlichkeit der Förderung im ganzen Land. Dadurch wird der bisherige Flickenteppich beseitigt und eine flächendeckende Förderstruktur sichergestellt. Damit ist es nicht mehr vom Wohnort abhängig, welche Förderung eine Person erhält.

Endlich wird es nun auch einheitliche Qualitätsstandards geben, die durch Evaluierung sichergestellt werden. So kann das Ziel erreicht werden, einheitliche Lebensverhältnisse in gleich hoher Qualität für alle Menschen mit Behinderung, unabhängig von Alter und Wohnort, sicherzustellen. Wir erwarten durch diese Änderungen eine echte Vereinfachung und Verbesserung vor Ort für Menschen mit Behinderungen.