Versprechen gehalten: Das nachhaltige und moderne Jagdgesetz kommt

25. September 2018

Die Landesregierung hat das Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes ins Plenum eingebracht. Mit diesem Jagdgesetz entwickeln wir das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen weiter: nachhaltig statt bürokratisch und modern statt ideologisch. Die Jägerinnen und Jäger bekommen ein großes Stück Eigenverantwortung zurück, immer im Dialog mit den Jagdbehörden, die ihrerseits die Belange der Jäger mit denen des Umwelt- und Naturschutzes abwägen. Im Ergebnis können die Jägerinnen und Jäger dann dem nachkommen, was eigentlich ihre Aufgabe und ihre Passion ist: Sie sind wieder für einen gesunden und artgerechten Wildbestand und die Hege der Tiere, sowie deren Lebensgrundlagen zuständig. Deshalb ist es ein gutes Gesetz, das wir hier auf den Weg gebracht haben.

 

Endlich stehen Hege und Waidgerechtigkeit wieder im Vordergrund. Jäger kümmern sich um alle Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Deshalb ist es gut, dass wir entsprechend dem Bundesjagdgesetz wieder mehr Tierarten in das Landesjagdgesetz, zum Teil mit ganzjähriger Schonzeit, aufnehmen. Für eine Tierart gibt es keinen besseren Schutz als das Jagdrecht. Wir sind froh, dass die Jäger in Nordrhein-Westfalen helfen, Tierseuchen einzudämmen, Biotope zu schaffen, den Wildtierbestand zu dokumentieren und zu helfen, ein Gleichgewicht in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft herzustellen. Das ist gelebter Artenschutz. Mit diesem Gesetzentwurf befreien wir die 80.000 Jägerinnen und Jägern nicht nur von überbordender Bürokratie, sondern geben ihnen ihre Würde zurück.