Verantwortung für den Schutz unserer Kinder gerecht werden

23. November 2019

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in der letzten Plenarsitzungswoche über einen gemeinsamen Antrag von CDU, FDP, SPD und Grünen abgestimmt, eine Kinderschutzkommission einzusetzen. Nach dem Vorbild des Deutschen Bundestags soll es auch in Nordrhein-

Westfalen einen entsprechenden Unterausschuss geben.

Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Staat und Gesellschaft schützen sie vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Sie achten und sichern ihre Rechte – so steht es in der Verfassung unseres Landes. Wir als Landtag haben die Möglichkeit, für weitere Verbesserungen im Schutz von Kindern zu sorgen.

Die NRW-Koalition ist sehr froh, dass sich in der neuen Kommission damit beschäftigt wird, wie Verstöße gegen Kinderrechte rechtzeitig auffallen oder im besten Fall verhindert werden können. Ein enger Austausch mit Verbänden, Organisationen und Einrichtungen, die sich für die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzen, ist von besonderer Bedeutung und kann helfen, Systemlücken zu schließen. Die ‚Kinderschutzkommission‘ wird mit den nötigen Befugnissen ausgestattet sein wie der Vergabe von Gutachten, Einholung von wissenschaftlicher Expertise durch Fachleute sowie Durchführung von Anhörungen. Sie soll zudem dem Parlament jährlich Bericht erstatten.

Jedes Kind, das Opfer von Gewalt oder Missbrauch wird, ist ein Kind zu viel! Dieser Unterausschuss soll eine feste Institution über die Legislaturperiode hinaus werden und es ist ein wichtiges Signal, dass sich neben der FDP auch SPD und Grüne diesem gemeinsamen Antrag angeschlossen haben. Beim Thema Kinderschutz müssen alle parteipolitischen Befindlichkeiten zurückstehen.