Konkrete Maßnahmen schrittweise und langfristig vornehmen

8. März 2019

Die NRW-Koalition bekennt sich ausdrücklich zur UN-Behindertenrechtskonvention, die vor 10 Jahren in Kraft trat. Das machte sie in der Plenardebatte deutlich. Die Umsetzung bedeutet erhebliche Veränderungen, die alle Bereiche unserer Gesellschaft betreffen. Je mehr Menschen sie als notwendige und gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen und annehmen, desto erfolgreicher werden wir bei der Umsetzung sein. Die NRW-Koalition hat bereits verschiedenste Maßnahmen umgesetzt und eingeleitet, die geeignet sind, eine verbesserte Teilhabe von Menschen mit Behinderung herbeizuführen. Darunter fällt beispielsweise die Stärkung der Integrationsbetriebe, die Möglichkeiten einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bieten, aber auch die Weiterentwicklung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung,

Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache. Das Recht auf individuelle Entscheidungen, wo, wie und mit wem die betroffenen Menschen leben und arbeiten wollen, ist  zu respektieren. Egal ob Förder- oder Regelschule, Werkstatt, Integrationsbetrieb oder erster Arbeitsmarkt – ein vielfältiges Angebot sichert die individuelle Wahlfreiheit. Teilhabe und individuelle Wünsche sollen stets im Mittelpunkt stehen.

Es ist eine gute Nachricht, dass der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte viele Fortschritte bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen verzeichnet. Er dient als Arbeitsgrundlage zur weiteren Verbesserung der aktiven Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Den politischen Rahmen, den das Inklusionsstärkungsgesetz 2016 geschaffen hat, werden wir schrittweise mit konkreten Maßnahmen ausgestalten, seine Wirkung beobachten und notwendige Anpassungen vornehmen.