Heimatförderung der Landesregierung ist an den Start gegangen – Auch Krefeld kann davon profitieren

16. August 2018

 

Das Förderprogramm der Landesregierung ,Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet´ ist an den Start gegangen: Mit den fünf Elementen Heimat-Scheck, Heimat-Preis, Heimat-Werkstatt, Heimat-Fonds und Heimat-Zeugnis fördert die Landesregierung mit rund 150 Millionen Euro bis 2022 die Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen. Diese Förderung kann auch Krefeld zugutekommen. Ziel des Programms ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt bei uns in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar zu machen.

„Es ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung des Landes für Menschen, die sich für unsere Heimat engagieren und dafür ihre Zeit investieren. Wir in Krefeld sind jetzt aufgerufen, uns am Heimatförderungsprogramm zu beteiligen. Je früher wir aktiv werden, desto schneller können wir davon profitieren“, so die beiden Landtagsabgeordneten Marc Blondin und Britta Oellers.

Hintergrund: Die fünf Elemente der Heimatförderung

Die Formulare für eine Antragsstellung und weitere Informationen sind auf der Internet-seite des Heimat-Ministeriums abrufbar: www.mhkbg.nrw/heimat/Heimatfoerderprogramm

Heimat-Scheck

Zur unbürokratischen Förderung von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen, werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro bereitgestellt. Der „Heimat-Scheck“ kann auch bei uns in Krefeld der Möglichmacher für gute Ideen und kleine Projekte sein, die nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen.

Heimat-Preis

Für innovative Heimatprojekte kann auch Krefeld einen vom Land finanzierten Preis ausloben, der die konkrete Arbeit belohnen und zugleich vorbildliche Praxisbeispiele liefern soll. Die Auszeichnungen sind eine Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten. Kommunen sollen den Preis vergeben, die Sieger stellen sich anschließend dem Wettbewerb auf Landesebene.

Unsere Stadt kann vom Land ein Preisgeld von 15.000 Euro erhalten, sofern sie sich per Ratsbeschluss zur Teilnahme entscheidet.

Heimat-Werkstatt

Ideen zum Thema Heimat sollen in „Werkstätten“ entwickelt und verwirklicht werden. Jede Region – ob Stadtviertel oder Gemeinde im ländlichen Raum – hat prägende Besonderheiten, mit denen sich Menschen identifizieren. Vertreter von Initiativen und Organisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger direkt sollen sich in einen offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. Zum Beispiel kann in einer offenen Kreativwerkstatt unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure ein ortstypisches Kunstwerk verwirklicht werden. Der Diskurs in der Heimat-Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufgewertet. Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert. Empfänger können die Stadt Krefeld, aber auch Private, Vereine und gemeinnützige Organisationen sein.

Heimat-Fonds

Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat-Fonds unterstützt werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugegeben werden (bis maximal 40.000 Euro), so dass sich Gutes verdoppelt. Förderfähig sind Projekte von mindestens 5.000 Euro und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung des „Heimat-Fonds“ erfolgt vor Ort über die Gemeinden und Gemeindeverbände. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Projekte mit einem Volumen über 80.000 Euro gefördert werden. Jetzt sind Initiativen bei uns in Krefeld am Zug.

Heimat-Zeugnis

Im Fokus steht die Schaffung und Bewahrung von Bauwerken, Gebäuden oder Orten in der freien Natur, die in herausragender Weise die lokale und regionale Geschichte prägen. Projekte mit einem Volumen ab 100.000 Euro können mit maximal 90 Prozent (Private) bzw. 80 Prozent (Kommunen) unterstützt werden. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen.